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Energieausweis

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Der  Energieausweis                                                                               

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung am 01.10.2007 wurde ein Energieausweis für bestehende Gebäude eingeführt.

Der Ausweis vermittelt Kauf- oder Mietinteressenten von Gebäuden oder Wohnungen einen Eindruck von der energetischen Effizienz der Immobilie, und muss potentiellen Käufern oder Mietern einer Immobilie auf Nachfrage zugänglich gemacht werden.

Die Vorlage des Energieausweises ist erforderlich bei Vermietung oder Verkauf von Gebäuden und Wohnungen

ab dem 01.07.2008 für alle Wohngebäude Baujahr 1965 oder früher
ab dem 01.01.2009 für alle Wohngebäude Baujahr 1966 oder später
ab dem 01.07.2009 für alle Nichtwohngebäude

Es wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden, in Abhängigkeit von Größe und Baujahr des Gebäudes.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten sind Bedarfsausweise zu erstellen, wenn

  • die Gebäude vor 1978 errichtet wurden

  • und nicht den energetischen Stand der 1.Wärmeschutzverordnung 1978 aufweisen

  • und nicht durch Modernisierungsmaßnahmen aus diesen Stand gebracht wurden

Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Aktuelle Informationen zum Energieausweis finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch

www.asue.de

oder bei der Deutschen Energieagentur

www.dena-energieausweis.de