Übergangsregelung

Welche Übergangsregelung ist vorgesehen ?

Für bis zum 21.03.2010 bereits vorhandene Kaminöfen gelten die nachfolgenden Bedingungen.
Die Regelungen gelten nicht für offene Kamine (bei offener Betriebsweise), Grundöfen, nichtgewerblich genutzten Herden und Backöfen < 15 KW, für Einzelraumfeuerungsanlagen mit Herstellungs- oder Errichtungsdatum vor dem 01. Januar 1950 und für Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
vorhanden Feuerstätten (Altgeräte)
CO in g/m³
Staub in g/m³
Stufe 1 - einzuhaltende Grenzwerte
 4
 0,15


Zeitpunkt der Typprüfung (laut Typenschild)
Zeitpunkt der Nachrüstung/Außerbetriebnahme
vor dem 31.12.1974 oder nicht feststellbar
 31.12.2014
vom 01.01.1975 bis zum 31.12.1984
 31.12.2017
vom 01.01.1985 bis zum 31.12.1994 
 31.12.2020
vom 01.01.1995 bis 21.03.2010
 31.12.2024


 

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