Feinstaub
Feinstaub aus Kamin- und Kachelöfen ( Kenntnisstand Oktober 2007)Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Brennstoffes Holz als regenerativer Energiequelle, und der davon ausgehenden steigenden Feinstaubbelastung, sollen mit Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kleinstfeuerungsanlagen festgelegt werden.
Was ist geplant ?Die Grenzwerte sollen in zwei Stufen eingeführt werden.
Die in der nachfolgenden Übersicht genannten Grenzen sind Durchschnittswerte. In Abhängigkeit vom Brennstoff und Art der Feuerstätte sind andere Werte möglich.
| neu errichtete Feuerstätten | CO in g/m³ | Staub in g/m³ |
| Stufe 1 - Errichtung ab Inkrafttreten der neuen Verordnung | 2 | 0,1 |
| Stufe 2 - Errichtung nach dem 31.12.2014 | 1,25 | 0,04 |
Was geschieht mit vorhandenen Feuerstätten ?
Für vorhandene Kaminöfen, Kachelöfen und andere Feuerstätten sind Übergangsregelungen vorgesehen.